Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MOYAFLOW UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend "MOYAFLOW", und ihren Kunden, die Krankenhäuser oder andere Gesundheitseinrichtungen sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MOYAFLOW ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 "Software" bezeichnet die cloudbasierte Plattform MOYAFLOW Stream. "Hardware" umfasst elektronische Regaletiketten, Gateways und weiteres geliefertes technisches Zubehör. "Dienstleistungen" bezeichnen insbesondere Installation, Schulung, Support, Beratung und Wartung.
1.4 Die ergänzenden Vertragsunterlagen wie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), das Service Level Agreement (SLA), die Referenzvereinbarung sowie gesonderte Zahlungsbedingungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung, sofern sie jeweils vereinbart wurden.
2. Vertragsgegenstand, Bereitstellung und Abnahme
2.1 MOYAFLOW erbringt Lieferungen von Hardware, Softwarelizenzen sowie Dienstleistungen gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.
2.2 Der Kunde stellt die für Betrieb und Nutzung der Software erforderliche Infrastruktur bereit (z. B. WLAN, IT-Systeme, geschultes Personal).
2.3 Nach Einrichtung der Plattform führen MOYAFLOW und der Kunde einen gemeinsamen Funktionstest durch. Dieser wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert. Der Kunde kann die Abnahme unter Vorbehalt erklären, wenn geringfügige Mängel vorliegen, und diese im Abnahmeprotokoll dokumentieren. MOYAFLOW verpflichtet sich, diese Mängel zeitnah zu beheben. Bei wesentlichen Mängeln kann der Kunde die Abnahme verweigern, sofern er die Mängel schriftlich und konkret begründet. In diesem Fall wird ein erneuter Abnahmetermin vereinbart, nachdem die Mängel behoben wurden.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Abnahme unverzüglich zu erklären, sofern die vereinbarten Leistungen im Wesentlichen erbracht sind.
2.5 Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, aber der Kunde nutzt die Plattform produktiv oder über einen angemessenen Zeitraum, so gilt die Leistung als abgenommen.
3. Pilotphasen
3.1 Pilotprojekte haben eine feste Laufzeit von drei Monaten und können einvernehmlich verlängert werden.
3.2 Sie können entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Es gelten ergänzend die jeweils aktuellen Zahlungsbedingungen von MOYAFLOW. Eine Rückerstattung, auch für einmalige Aufwände (z. B. Installation, Hardwarebereitstellung), ist ausgeschlossen.
3.3 Leihweise überlassene Geräte bleiben Eigentum von MOYAFLOW und sind nach Ablauf der Pilotphase innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde.
3.4 Der Kunde verpflichtet sich, in regelmäßigen Abstimmungen Feedback zur Nutzung, Funktionalität und Verbesserungspotenzial zu geben.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzleistungen wie Schulung, Individualisierung, Versand etc. werden gesondert berechnet.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
4.3 MOYAFLOW ist bei Zahlungsverzug berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Frist den Zugang zur Plattform zu sperren.
4.4 MOYAFLOW kann bei längerfristigen Verträgen die Preise anpassen, wenn sich Betriebs- oder Lizenzkosten erheblich ändern. Der Kunde wird mindestens 3 Monate vorher informiert. Im Falle der Ablehnung steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.5 Bei Nutzung über die im Vertrag vereinbarten Nutzungseinheiten hinaus wird der Kunde informiert. Eine erhebliche Überschreitung liegt vor, wenn dauerhaft 120 % der gebuchten Nutzungseinheiten überschritten werden. MOYAFLOW bietet ein Vertragsupgrade an. Bei Ablehnung kann eine Zusatzvergütung gemäß aktueller Preisliste erhoben werden.
5. Lieferung und Gefahrübergang
5.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
5.3 Teillieferungen sind zulässig.
5.4 Installation und Schulung erfolgen remote oder vor Ort nach Aufwand.
6. Nutzungsrechte
6.1 Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software während der Vertragslaufzeit.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lizenzierung nutzerbasiert (Named User) und ist auf die im Vertrag festgelegten Nutzungseinheiten wie Anzahl der Benutzer, Transaktionen, Module oder API-Aufrufe beschränkt. Benutzerkonten sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden. (Named User).
6.3 Eine Überlassung an Dritte oder Nutzung für andere als vertraglich vereinbarte Zwecke ist untersagt.
6.4 Die Software kann Drittkomponenten enthalten, die unter eigenen Lizenzbedingungen betrieben werden. Eine Übersicht wird auf Wunsch bereitgestellt.
7. Support, SLA und Verfügbarkeit
7.1 Die Supportzeiten sind Montag bis Freitag, 08:00–17:00 Uhr (außer an Feiertagen am Sitz von MOYAFLOW).
7.2 Einzelheiten zur Systemverfügbarkeit, planmäßigen Wartungsfenstern, Ausnahmen durch höhere Gewalt sowie Reaktionszeiten und Eskalationsprozesse sind im jeweils gültigen Service Level Agreement (SLA) geregelt, das Bestandteil dieses Vertrages ist.
7.3 Das SLA ist Bestandteil des Vertrages. Die Service Levels begründen keine eigenen Schadensersatzansprüche. Die Haftung richtet sich nach § 9 dieser AGB.
8. Datenschutz, Vertraulichkeit und Subunternehmer
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch MOYAFLOW erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO sowie unter Beachtung der dort vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). Weitere Datenschutzregelungen ergeben sich ausschließlich aus dem AVV.
8.2 Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart und werden dem Kunden auf Wunsch in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt, sofern sie nicht bereits bei Vertragsschluss bereitgestellt wurden.
8.3 MOYAFLOW ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern diese DSGVO-konform und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
8.4 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. MOYAFLOW stellt sicher, dass alle zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen (z. B. Mitarbeitende oder Subunternehmer) schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Darüber hinaus verpflichtet sich MOYAFLOW, die betreffenden Personen regelmäßig zu datenschutzrelevanten Themen zu schulen.
8.5 Bei schuldhafter Verletzung der Vertraulichkeitspflicht ist die verletzende Partei zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. MOYAFLOW kann bei schwerwiegenden Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe geltend machen.
9. Haftung
9.1 MOYAFLOW haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und maximal auf die jährliche Vertragsvergü tung beschränkt.
9.3 Für Datenverluste haftet MOYAFLOW nur, wenn der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
9.4 Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Softwarelizenzen haben eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten. Sie verlängern sich um jeweils 3 Monate, sofern sie nicht mit Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
10.2 Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit Frist von 3 Monaten möglich.
10.3 Bei schwerwiegender Vertragsverletzung ist eine fristlose Kündigung möglich.
10.4 Nach Vertragsende werden alle personenbezogenen Daten gelöscht oder auf Wunsch innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. oder auf Wunsch herausgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
11. Änderungsvorbehalt und Schriftform
11.1 MOYAFLOW kann diese AGB bei berechtigtem Interesse ändern. Der Kunde wird mindestens 4 Wochen vorher schriftlich informiert. Widerspricht der Kunde nicht, gilt dies als Zustimmung. Bei Widerspruch haben beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht.
11.2 Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
13. Pflichten des Kunden
13.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sicher zu verwahren und unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Plattform zu ermöglichen. Soweit technisch verfügbar, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren.
13.2 Der Kunde stellt sicher, dass die für die Nutzung der Plattform notwendigen technischen Voraussetzungen gegeben sind (z. B. Netzwerkzugang, geeignete Endgeräte, kompatible Browser).
13.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen und keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten oder die Plattform missbräuchlich zu verwenden.
13.4 Der Kunde wirkt im Support- oder Fehlerfall mit, indem er MOYAFLOW auf Anforderung Informationen wie Protokolle, Screenshots oder präzise Fehlerbeschreibungen bereitstellt.
14. Referenznennung
14.1 MOYAFLOW darf den Kunden nur dann öffentlich als Referenz benennen (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder gegenüber Interessenten), wenn der Kunde dem zuvor schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zugestimmt hat.
15. Leistungsänderungen und Updates
15.1 MOYAFLOW entwickelt die Plattform regelmäßig weiter. Sicherheitsrelevante Updates oder Patches können bei Bedarf automatisch und ohne vorherige Ankündigung installiert werden.
15.2 Über wesentliche Änderungen der Plattform, die die vertraglich vereinbarte Nutzung erheblich beeinflussen, wird der Kunde rechtzeitig informiert.
15.3 Führt eine Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Einschränkung wesentlicher Funktionen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
16. Freistellung
16.1 Der Kunde stellt MOYAFLOW von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine autorisierten Nutzer entstehen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
17. Vertragsübertragung
17.1 MOYAFLOW ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG zu übertragen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird darüber mindestens vier Wochen im Voraus informiert.
17.2 Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten des Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MOYAFLOW zulässig.
18. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz von MOYAFLOW, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
12.3 Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.